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    "Firmenbuchauszug"

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Sie benötigen eine Übersetzung des Firmenbuchauszugs Ihres Unternehmens, um in einem anderen Land tätig zu werden? Hier finden Sie alle unsere Tipps für die beglaubigte Übersetzung dieses unumgänglichen juristischen Dokuments, das ein echter "Personalausweis" Ihres Unternehmens ist.

Wann benötigen Sie eine Übersetzung Ihres Firmenbuchauszugs?

Mit dem Firmenbuchauszug kann die rechtliche Existenz und die ordnungsgemäße Eintragung eines Unternehmens bei den österreichischen Behörden nachgewiesen werden. Die beglaubigte Übersetzung des Firmenbuchauszugs kann daher in verschiedensten Fällen erforderlich sein:

  • Eröffnung einer internationalen Niederlassung;
  • die Eröffnung einer Filiale im Ausland;
  • die Eröffnung eines Bankkontos im Ausland;
  • eine Geschäftstransaktion bei einem nicht deutschsprachigen Partner;
  • Fusion mit einem ausländischen Unternehmen usw.

So benötigen Sie z.B. Übersetzung eines Firmenbuchauszugs in Englisch, um die rechtliche Existenz des Unternehmens zu belegen, wenn Sie in ein englischsprachiges Land (USA, Australien, Großbritannien usw.) expandieren möchte. Die beglaubigte Übersetzung des Firmenbuchauszugs wird nämlich von den Behörden vor Ort verlangt werden.

Unsere Tipps für eine beglaubigte Übersetzung eines Firmenbuchauszugs

Wie bereits erwähnt, ist der Firmenbuchauszug ein offizielles Dokument, das von einem Gerichtsdolmetscher beglaubigt übersetzt werden muss. Nur diese sind befugt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen und ihre Rechtsgültigkeit und Übereinstimmung mit dem Original zu bescheinigen. Eventuell benötigen Sie auch eine Überbeglaubigung (entspricht einer Apostille auf einem Originaldokument.

Bei ad hoc kümmern wir uns für Sie um alle Aspekte der Beglaubigung Ihrer Übersetzung bzw. organisieren auch gerne die Überbeglaubigung.  Bei uns  können Sie Ihren Firmenbuchauszug in und aus über 100 Sprachen übersetzen und beglaubigen lassen (in Spanisch, Französisch, Englisch, etc.).